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Allgemeine Lieferbedingungen der Interbake B.V.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend genannten Begriffe die folgende Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Verwender: Interbake bv

Käufer: Die Gegenpartei des Verwenders, handelnd im Rahmen eines Berufs oder Unternehmens, an die der Verwender Waren verkauft und liefert sowie gegebenenfalls auch Dienstleistungen erbringt etc.

Vertrag: Der Vertrag zwischen Verwender und Käufer.

Artikel 2: Geltungsbereich

2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Verwender und dem Käufer, einschließlich jedes Angebots, jeder Offerte und jedes Vertrages, auf die der Verwender diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen wurde.

2.2. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für alle Verträge mit dem Verwender, zu deren Ausführung Dritte eingeschaltet werden müssen.

2.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.4. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig wirksam. Verwender und Käufer werden in einem solchen Fall Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei, soweit möglich, Zweck und Inhalt der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.

Artikel 3: Angebote und Vertragsabschluss

3.1. Jedes vom Verwender gemachte Angebot ist freibleibend, es sei denn, dass in oder im Zusammenhang mit diesem Angebot ausdrücklich eine Annahmefrist genannt wird.

3.2. Die in den betreffenden Angeboten/Offerten genannten Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. und sonstiger staatlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags anfallender Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders vereinbart.

3.3. Das Angebot basiert ausschließlich auf den vom Käufer bereitgestellten Informationen, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Verwender vertrauen darf. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.

3.4. Der Vertrag zwischen Verwender und Käufer kommt auf eine der folgenden Arten und zu einem der folgenden Zeitpunkte zustande:

  • entweder, wenn keine Auftragsbestätigung versendet wird, zu dem Zeitpunkt, an dem ein vom Verwender gemachtes Angebot vom Käufer ausdrücklich mündlich oder schriftlich und unverändert angenommen wurde;
  • oder, wenn eine Auftragsbestätigung versendet wird, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verwender die vom Käufer unterzeichnete und zur Bestätigung zurückgesandte Auftragsbestätigung erhalten hat;
  • oder, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verwender auf Wunsch des Käufers mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.

Jede Partei ist jedoch frei, nachzuweisen, dass der Vertrag auf andere Weise und/oder zu einem anderen Zeitpunkt zustande gekommen ist.

Artikel 4: Ausführung des Vertrages

4.1. Der Verwender wird den Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Auftragnehmers ausführen. Er garantiert jedoch kein bestimmtes Ergebnis.

4.2. Vom Verwender angegebene Fristen sind stets Richtwerte und keine strengen Fristen. Eine Überschreitung dieser Fristen verpflichtet den Verwender nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes und gibt dem Käufer nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, die dem gleichzusetzen ist.

4.3. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung muss der Käufer dem Verwender eine Mahnung zukommen lassen, bevor dieser in Verzug geraten kann.

  • Soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, ist der Verwender berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

4.5. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, die der Verwender als notwendig bezeichnet oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig zur Ausführung des Vertrags erkennen muss, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist der Verwender berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten gemäß den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.